Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001

 

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98). Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.

Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.

Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet Pauschalreise Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen.

Die besonderen Bedingungen

- der vermittelten Reiseveranstalter,

- der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und

- der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.


A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.


1. Buchung/Vertragsabschluss

Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die  gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluß auszuhändigen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro

(Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen  Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.


2. Informationen und sonstige Nebenleistungen


2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland  in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.


2.2. Informationen über die Reiseleistung

Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.


3. Rechtsstellung und Haftung

Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf

- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;

- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;

- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).

Bei den angebotenen Leistungen  handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Auftraggeber / Kunden sowie den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei, die Vermittlung dient der Vermietung einer Immobilie und die Leistung vom Reisebüro besteht darin die Parteien zusammenzuführen und einen Vertrag zwischen den Parteien zu ermöglichen. Sobald dieser Vertrag abgeschlossen ist endet die Leistung der Vermittlerin. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters abgeschlossen und gilt für den gebuchten Zeitraum und die maximal angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Sollten mehr Personen / Haustiere als zuvor angemeldet anreisen, berechtigt dies den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter, den Vertrag sofort zu kündigen. Die vertraglich vereinbarte Mietsumme ist dennoch zu leisten. Alle weiteren Handlungen die vom Reisebüro im Namen des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters durchgeführt werden sind für die Vermittlerin unverbindlich.

Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.

Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.


4. Leistungsstörungen

Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

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Stornobedingungen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen:

Der Rücktritt durch den Kunden muss in schriftlicher Form erfolgen. Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reisebüro.

Folgende Gebühren werden erhoben :

bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises, 

bei einem Rücktritt von 90 bis 60 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises, 

bei einem Rücktritt von 60 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 60 % des Mietpreises,

bei einem Rücktritt von 30 Tagen vor Reisebeginn, bei einem Rücktritt am Reisetag oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.

Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:


Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies - mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.


Rücktritt des Eigentümers

Sollte die Vermittlerin dem Mieter vor Reisebeginn mitteilen, dass der Vertrag vom Eigentümer, Vermieter oder Verwalter nicht eingehalten werden kann, verpflichtet sich das Reisebüro die vom Mieter schon gezahlten Beträge zu erstatten. Mögliche Ansprüche des Mieters, die dieser Stornierung entsprechen, müssen gegenüber des Eigentümers, Vermieters oder Veranstalters direkt gestellt werden, da das Reisebüro nur Vermittlertätigkeit betreibt.   


Mietwagen und Reiseversicherung

Bei den von Kärnten Ferienwohnungen angebotenen Leistungen bei der Vermittlung eines Mietwagens oder einer Reiseversicherung handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Kunden sind an den jeweiligen Dienstleister zu stellen.


Im Namen der Eigentümer, Vermieter und Verwalter, informiert Kärnten Ferienwohnungen hiermit den Mieter über folgendes:

Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Ebenfalls haftet Kärnten Ferienwohnungen nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermieter und Kärnten Ferienwohnungen übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner mitgebrachten Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Weiters ist der Mieter verpflichtet Schäden oder Mängel am Mietobjekt vor Ort und direkt dem Eigentümer, Verwalter oder Veranstalter zu melden, damit dieser die Möglichkeit hat innerhalb einer gesetzten Frist Abhilfe zu schaffen.